Energieausweis - darauf müssen Sie achten

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten, ist die Erstellung eines Energieausweises geetzlich vorgeschrieben. Seit dem 1. Mai 2014 gilt hierfür die Energieeinspar-Verordnung (EnEV). Verstoßen Sie gegen diese Vorschrift drohen empfindliche Bußgelder. Damit gelten nun auch neue Regeln für Energieausweise. Jeder, der ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchte, braucht einen Energieausweis. Schon bei der Besichtigung des Objektes muss dieser den Interessenten vorgezeigt werden, notarielle Beurkundungen ohne Energieausweis sind nicht mehr möglich.

Die gute Nachricht: Wenn wir Ihre Immobilie vermarkten dürfen, erstellen wir den Energieausweis für Sie. Und das Beste: Die Kosten hierfür sind in der Provision bereits enthalten!

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