Manchmal beginnt eine Geschichte nicht mit vier fertigen Wänden, sondern mit einer Idee – und genau die schenkt Ihnen dieses Grundstück in Keltern-Dietlingen.
Auf 614 m² steht ein Haus aus dem Jahr 1954, das auf seine zweite Lebensgeschichte wartet: liebevoll saniert und erweitert, oder als Ausgangspunkt für einen kompletten Neubau nach Ihren eigenen Vorstellungen.
Die 79 m² Wohnfläche verteilen sich auf drei Zimmer mit einem Wohn- und Esszimmer, zwei Schlafzimmern, Küche, Bad und separatem WC – ein überschaubarer Grundriss, der sich entweder behutsam modernisieren oder im Zuge eines Neubaus großzügig neu denken lässt. Der Balkon bietet schon heute einen Blick ins Grüne, der erahnen lässt, was hier mit etwas Gestaltungswillen noch möglich wird.
Besonders wertvoll ist der weitläufige Garten, der sich tief und ruhig hinter dem Haus erstreckt – Platz für Obstbäume, ein Gemüsebeet, einen Spielbereich für Kinder oder einfach einen Rückzugsort an lauen Sommerabenden.
Wer Lust hat, sein Zuhause wirklich selbst zu gestalten, findet hier die seltene Kombination aus Lage, Größe und gestalterischer Freiheit.
Interessiert? Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Dietlingen liegt eingebettet in die sanfte Hügellandschaft am Übergang zwischen Kraichgau und Nordschwarzwald – ein Ortsteil von Keltern, der Dorfcharme mit guter Anbindung verbindet. Von hier aus blickt man auf Weinberge und grüne Hänge, die der Gegend ihren ganz eigenen, erholsamen Charakter verleihen.
Die Infrastruktur des Ortes deckt den täglichen Bedarf ab, während die nahen Städte Pforzheim und Karlsruhe mit ihrem umfassenden Angebot an Einkaufsmöglichkeiten, Kultur und Arbeitsplätzen in bequemer Reichweite liegen. Wer den Schwarzwald liebt, findet hier den perfekten Ausgangspunkt: Wanderwege, Wald und Natur beginnen praktisch vor der Haustür, während man gleichzeitig nicht auf die Vorzüge der Region verzichten muss.
Eine ruhige, grüne Wohnlage für alle, die das Landleben schätzen, ohne auf urbane Nähe zu verzichten.
2,38 % Käufer-Provision inkl. MwSt., verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages.